Organisation

Landesgewerkschaftstag
Der Landesgewerkschaftstag ist das oberste Organ des BTB Sachsen-Anhalt und besteht aus den Delegierten der Landesfachgruppen sowie dem Landesvorstand. Es findet bei Bedarf, jedoch mindestens alle fünf Jahre statt.

Der Landesgewerkschaftstag hat insbesondere u.a. folgende Aufgaben:

  • Festlegung der Arbeitsgrundsätze des BTB Sachsen-Anhalt,
  • Entgegennahme des Geschäfts- und ggf. Kassenberichte des Landesvorstandes,
  • Behandlung von Anträgen.

Der Landesgewerkschaftstag legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest, stellt Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Der Gewerkschaftstag entscheidet über Satzungsänderungen und wählt in geheimer Wahl den Landesvorstand für die Dauer von fünf Jahren.

Landesvorstand
Der Landesvorstand des BTB Sachsen-Anhalt besteht aus einer Vorsitzenden oder einem Vorsitzenden, einer Vertreterin oder einem Vertreter als Stellvertreterin oder Stellvertreter, einer Vertreterin oder einem Vertreter für Frauen- und Jugendfragen, einer Schriftführerin oder einem Schriftführer, einer Kassenführerin oder einem Kassenführer, einer Beauftragten oder einem Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit, einer Vertreterin oder einem Vertreter für Senioren und Hinterbliebene, einer Vertreterin oder einem Vertreter für Arbeitnehmer und Tarifangelegenheiten sowie den Vorsitzenden der Landesfachgruppen (oder von Ihnen benannten Vertretern), sofern sie nicht eine der vorgenannten Funktionen ausüben. 

Der Landesvorstand wird bei Bedarf, aber mindestens zweimal jährlich vom Vorsitzenden einberufen und ist insbesondere zuständig für die:

1. Umsetzung der gewerkschaftlichen Ziele gemäß § 2 der Satzung des BTB Sachsen-Anhalt,
2. Umsetzung der Beschlüsse des Landesgewerkschaftstages,
3. Koordinierung der übergreifenden Aktivitäten der einzelnen Landesfachgruppen und Vertretung der gemeinsamen Interessen der Fachgruppen nach außen,
4. Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Arbeit des BTB Sachsen-Anhalt,
5. Aufnahme und Förderung der Gründung neuer Landesfachgruppen sowie
6. Ausgestaltung des Landesgewerkschaftstages.

Darüber hinaus hat der Vorstand weitere zentrale Aufgaben gemäß der Satzung des BTB Sachsen-Anhalt.

Satzung