15.11.2024 - Mitgliederversammlung 2024 der Landesfachgruppe Vermessung und Landentwicklung (LFG-VL)
Zur Mitgliederversammlung 2024 der Landesfachgruppe Vermessung und Landentwicklung wurden neben den obligatorischen Berichten auch eine notwendige Anpassung der Mitgliedsbeiträge beschlossen.
Im Anschluss zu den üblichen Berichten (Vorsitzender / Kassenwart / Kassenprüfer) und der dazugehörigen Aussprache wurde der Vorstand der LFG-VL einstimmig entlastet. Im Anschluss erfolgte die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2024 und es wurde die vom Vorstand geplante weitere gewerkschaftliche Arbeit vorgestellt. Für die anstehenden Personalratswahlen 2025 in Sachsen-Anhalt wird die Gewerkschaft ein Informationsschreiben entwerfen und auch für mögliche Kandidaturen werben.
Infolge der allgemein gestiegenen Kosten kam auch das schwierige Thema "Mitgliedsbeiträge der LFG" auf die Tagesordnung zur diesjährigen Mitgliederversammlung. Nach seit über vier Jahren konstanten Beiträgen musste die Mitgliedsversammlung schweren Herzens einen Beschluss zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge für den 01.Januar 2025 vornehmen. Neben der Gewährleitung zur finanziellen Abgabe der Beträge an die übergeordneten Verbände (BTB Bund, dbb Land und Bund), die aktuell auf über 6 € pro Monat und Mitglied angestiegen sind, wird mit der jetzt umgesetzten moderaten Erhöhung der Mitgliedbeiträge die Handlungsfähigkeit für die gewerkschaftliche Arbeit der LFG aufrechterhalten.
Die zukünftigen Mitgliedbeiträge in der LFG-VL sehen ab 01.01.2025 wie folgt aus:
- Beamte der Besoldungsgruppe A13 und höher; Arbeitnehmer der Entgeltgruppe E13 und höher: 12,00 €/Monat;
- Beamte der Besoldungsgruppe A9 bis A12; Arbeitnehmer der Entgeltgruppe E9 bis E12; Ruhestandsbeamte der Besoldungsgruppe A13 und höher; Rentner der Entgeltgruppe E13 und höher; Referendare: 9,50 €/Monat;
- Beamte der Besoldungsgruppe bis A8; Arbeitnehmer der Entgeltgruppe bis E8; Ruhestandsbeamte der Besoldungsgruppe A9 bis A12; Rentner der Entgeltgruppe E9 bis E12; Anwärter des gehobenen Dienstes: 7,00 €/Monat;
- Ruhestandsbeamte der Besoldungsgruppe bis A8; Rentner der Entgeltgruppe bis E8; Anwärter des mittleren Dienstes; Auszubildende; Beamte und Angestellte im Urlaub ohne Bezüge: 6,00 €/Monat;
- Mitglieder älter als 80 Jahre: 0,00 €/Monat.