2023-11-10 Stellungnahme des BTB Sachsen-Anhalt zum Entwurf des neuen Beurteilungsrahmen des Landes 

Und täglich grüßt … der Beurteilungsrahmen

Seit Jahren halten Beurteilungsrahmen gerichtlichen Überprüfungen nicht stand. Aktuell hat die Landesregierung nun einen Entwurf einer Beurteilungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt dem dbb zur Stellungnahme vorgelegt. Der BTB Sachsen-Anhalt hat daraufhin die Gelegenheit genutzt, seine Argumente für einen gerechteren, moderneren und händelbareren Beurteilungsrahmen vorzubringen.

Sinn und Zweck einer dienstlichen Beurteilung ist es, eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Auswahlentscheidungen zur Besetzung von Ämtern treffen zu können. Hat sich das Land Sachsen-Anhalt bisher mit sogenannten, teilweise inhomogenen Beurteilungsrichtlinien behol-fen, die noch dazu immer wieder nachgebessert werden mussten, wird es nun infolge höchst-richterlicher Rechtsprechung auf Grundlage des Landesbeamtengesetzes zu einer Beurtei-lungsverordnung kommen.

Zu dem vorgelegten vom BTB Sachsen-Anhalt schon jetzt als zu starr, lang und aufgebläht empfundenen Entwurf wurden zahlreiche Verbesserungsvorschläge im Interesse der Betroffenen, also aller Bediensteten, wie folgt gemacht:

  • der Verzicht auf eine schriftliche Bestätigung vormaliger Beurteilungen, um nicht Ausnahmen und Beliebigkeit Vorschub zu leisten;
  • die Umsetzung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs über alle Ressorts und Dienststellen hinweg, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten;
  • die Zusammenfassung von Beurteilungsmerkmalen, die nur schwer zu differenzieren sind;
  • die hinreichende Berücksichtigung mobiler Arbeit bei den Beurteilungskriterien;
  • die Beurteilung auch im Endamt zum Durchbrechen des starren Laufbahnsystems;
  • die nachweisbare Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung;
  • die Gleichbehandlung aller Geschlechter.

Ein weiterer, sehr wesentlicher Punkt ist die Schaffung von Möglichkeiten, dass Bedienstete wirksam gegen eine Beurteilung vorgehen können, z.B. der Anruf einer unabhängigen Schiedsstelle, und zwar bevor es zu Frust, innerer Kündigung oder gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Die derzeitige Option, Beurteilungen lediglich eine selbst verfasste Stellungnahme ohne Aussicht auf eine Nachwirkung beizufügen, stellt keine Wertschätzung der Bediensteten dar und passt nicht mehr in die Zeit.

Der BTB Sachsen-Anhalt hofft, dass seine ausführlich begründeten Argumente im Beteiligungsverfahren der Gewerkschaftendazu beitragen, vielleicht doch den Ausstieg aus der Streitschleife zu schaffen.

BTB Sachsen-Anhalt